Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 1371 BGB, Art 3 Nr 2 NiederlAbk IRN, Art 8 Abs 3 NiederlAbk IRN, Art 946 ZGB IRN, Art 6 BGBEG
Nachlassverfahren: Verstoß der nach iranischem Recht unterschiedlichen Erbquoten gegen den deutschen ordre public; Kompensation des Verstoßes durch Gewährung der höheren Erbquote an die Ehefrau; Erhöhung des Ehegattenanteils im Rahmen der Zugewinngemeinschaft - Deutsches Notarinstitut
BGB § 1371 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 2; EGBGB Artt. 3 Nr. 2, 220 Abs. 3 S. 1 2
Folgen der gleichheitswidrigen Erbbeteiligung von Ehemann und Ehefrau nach iranischem Recht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines Erbscheins nach iranischem Recht; Verstoß der niedrigeren Erbquoten weiblicher gesetzlicher Erben gegen den deutschen ordre public; Zulässigkeit einer Korrektur
- rechtsportal.de
BGB § 1371 ; EGBGB Art. 6
Erteilung eines Erbscheins nach iranischem Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Diskriminierende Behandlung der überlebenden Ehefrau durch das iranische Erbrecht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Diskriminierende Behandlung der überlebenden Ehefrau durch das iranische Erbrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Internationales Recht
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 20.05.2014 - 76 VI 1747/13
- OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1232
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 18.04.2007 - 3 Wx 44/07
Zur Erteilung eines Teilerbscheines
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
Die in der Beschwerdeinstanz gestellten neuen Anträge hat das Beschwerdegericht daher unbeachtet zu lassen, da über sie zuerst das Amtsgericht zu entscheiden hat ( vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1359f,1360 ). - BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96
Zur Anwendung von BGBEG Art 220 Abs 3 S 1, 2 auf familienrechtliche …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
Vielmehr findet auch in diesem Fall gemäß Art. 220 Abs. 3 Satz 2 EGBGB ein Statutenwechsel nach dem 8.4.1983 statt (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 361 f ). - OLG Köln, 21.02.2014 - 2 Wx 30/14
Maßgebliches Erbrecht für Erbfälle türkischer Staatsangehöriger mit letztem …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
Der Senat folgt zwar nicht der Auffassung des OLG Köln ( FamRZ 2014, 1585 ff, 1586 für den deutsch-türkischen Konsularvertrag ), wonach es sich bei der Frage, ob § 1371 Abs. 1 BGB zur Anwendung kommt, um eine Vorfrage des IPR handelt.
- OLG München, 16.04.2012 - 31 Wx 45/12
Zugewinnausgleich im Todesfall: Zusammentreffen von deutschem Güterrechtsstatut …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
Der Senat vermag daher der vom OLG Schleswig ( ZEV 2014, 96 f ) und vom OLG München ( FamRZ 2013, 36 ff ) sowie auch in der Literatur (… vgl. Palandt/Thorn 73. Auflage Rdnr. 26 zu Art. 15 EGBGB Münchener Kommentar/Siehr 5. Auflage Rdnr. 117 zu Art. 15 EGBGB ) vertretenen Rechtsauffassung, wonach bei der Geltung ausländischem Erbrechts und deutschen Güterrechts eine pauschalierte Erbteilserhöhung nach § 1371 Abs. 1 BGB zulässig ist, nicht beizutreten. - BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 52/85
Wirksamkeit des Haager Ehewirkungsabkommens
- BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 55/86
Ehegüterstatut in deutsch/niederländischer Ehe
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
Dafür, dass die Eheleute willentlich die Geltung des iranischen Güterrechts in das Konzept ihrer Ehe einbezogen haben (BGH, FamRZ 1988, 40; KG, IPRax 1988, 106), gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte. - KG, 15.10.1987 - 16 UF 3009/85
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
Dafür, dass die Eheleute willentlich die Geltung des iranischen Güterrechts in das Konzept ihrer Ehe einbezogen haben (BGH, FamRZ 1988, 40; KG, IPRax 1988, 106), gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte.
- LG Hamburg, 22.02.2018 - 327 O 475/15
Feststellungsklage: Anspruch der Witwe eines iranischen Staatsangehörigen auf …
Im Rahmen des Erbscheinverfahrens erließ das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg den Beschluss vom 04.12.2012 (2 W 58/14, Anlage K1).Insoweit wird auf Ausführungen des Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg vom 04.12.2014 Bezug genommen (2 W 58/14, vgl. Anl. 1).
Darin besteht eine konkret geschlechtsbedingte Benachteiligung der Frau gegenüber dem Mann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.12.2014, Az. 2 W 58/14).