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   OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14   

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https://dejure.org/2014,50867
OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14 (https://dejure.org/2014,50867)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2014 - 2 W 58/14 (https://dejure.org/2014,50867)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 2 W 58/14 (https://dejure.org/2014,50867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 1371 BGB, Art 3 Nr 2 NiederlAbk IRN, Art 8 Abs 3 NiederlAbk IRN, Art 946 ZGB IRN, Art 6 BGBEG
    Nachlassverfahren: Verstoß der nach iranischem Recht unterschiedlichen Erbquoten gegen den deutschen ordre public; Kompensation des Verstoßes durch Gewährung der höheren Erbquote an die Ehefrau; Erhöhung des Ehegattenanteils im Rahmen der Zugewinngemeinschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1371 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 2; EGBGB Artt. 3 Nr. 2, 220 Abs. 3 S. 1 2
    Folgen der gleichheitswidrigen Erbbeteiligung von Ehemann und Ehefrau nach iranischem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Erbscheins nach iranischem Recht; Verstoß der niedrigeren Erbquoten weiblicher gesetzlicher Erben gegen den deutschen ordre public; Zulässigkeit einer Korrektur

  • rechtsportal.de

    BGB § 1371 ; EGBGB Art. 6
    Erteilung eines Erbscheins nach iranischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Diskriminierende Behandlung der überlebenden Ehefrau durch das iranische Erbrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Diskriminierende Behandlung der überlebenden Ehefrau durch das iranische Erbrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Internationales Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1232
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2007 - 3 Wx 44/07

    Zur Erteilung eines Teilerbscheines

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
    Die in der Beschwerdeinstanz gestellten neuen Anträge hat das Beschwerdegericht daher unbeachtet zu lassen, da über sie zuerst das Amtsgericht zu entscheiden hat ( vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1359f,1360 ).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96

    Zur Anwendung von BGBEG Art 220 Abs 3 S 1, 2 auf familienrechtliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
    Vielmehr findet auch in diesem Fall gemäß Art. 220 Abs. 3 Satz 2 EGBGB ein Statutenwechsel nach dem 8.4.1983 statt (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 361 f ).
  • OLG Köln, 21.02.2014 - 2 Wx 30/14

    Maßgebliches Erbrecht für Erbfälle türkischer Staatsangehöriger mit letztem

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
    Der Senat folgt zwar nicht der Auffassung des OLG Köln ( FamRZ 2014, 1585 ff, 1586 für den deutsch-türkischen Konsularvertrag ), wonach es sich bei der Frage, ob § 1371 Abs. 1 BGB zur Anwendung kommt, um eine Vorfrage des IPR handelt.
  • OLG München, 16.04.2012 - 31 Wx 45/12

    Zugewinnausgleich im Todesfall: Zusammentreffen von deutschem Güterrechtsstatut

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
    Der Senat vermag daher der vom OLG Schleswig ( ZEV 2014, 96 f ) und vom OLG München ( FamRZ 2013, 36 ff ) sowie auch in der Literatur ( vgl. Palandt/Thorn 73. Auflage Rdnr. 26 zu Art. 15 EGBGB Münchener Kommentar/Siehr 5. Auflage Rdnr. 117 zu Art. 15 EGBGB ) vertretenen Rechtsauffassung, wonach bei der Geltung ausländischem Erbrechts und deutschen Güterrechts eine pauschalierte Erbteilserhöhung nach § 1371 Abs. 1 BGB zulässig ist, nicht beizutreten.
  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 52/85

    Wirksamkeit des Haager Ehewirkungsabkommens

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
    Bei einem Mehrstaater, der auch Deutscher ist, geht diese Rechtsstellung auch im Rahmen des Art. 220 Abs. 3 EGBGB jeweils vor, Art. 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB ( vgl. BGH FamRZ 1986, 1200 ff, 1203 ).
  • BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 55/86

    Ehegüterstatut in deutsch/niederländischer Ehe

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
    Dafür, dass die Eheleute willentlich die Geltung des iranischen Güterrechts in das Konzept ihrer Ehe einbezogen haben (BGH, FamRZ 1988, 40; KG, IPRax 1988, 106), gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • KG, 15.10.1987 - 16 UF 3009/85
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14
    Dafür, dass die Eheleute willentlich die Geltung des iranischen Güterrechts in das Konzept ihrer Ehe einbezogen haben (BGH, FamRZ 1988, 40; KG, IPRax 1988, 106), gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • LG Hamburg, 22.02.2018 - 327 O 475/15

    Feststellungsklage: Anspruch der Witwe eines iranischen Staatsangehörigen auf

    Im Rahmen des Erbscheinverfahrens erließ das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg den Beschluss vom 04.12.2012 (2 W 58/14, Anlage K1).

    Insoweit wird auf Ausführungen des Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg vom 04.12.2014 Bezug genommen (2 W 58/14, vgl. Anl. 1).

    Darin besteht eine konkret geschlechtsbedingte Benachteiligung der Frau gegenüber dem Mann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.12.2014, Az. 2 W 58/14).

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